Mitbestimmung bei der Zielvereinbarung: Betriebsrat gefragt
Zielvereinbarung: Rat für Betriebsräte und Personalräte
Sachverständige Unterstützung für Betriebsrat, Personalrat, Arbeitnehmervertretung
Zielvereinbarungen können großen Nutzen schaffen. Verbesserungen bei der Zusammenarbeit, Ausrichtung aller Beschäftigten auf gemeinsame Ziele, Orientierung für die tägliche Arbeit, Sicherheit für Entscheidungen, Förderung von Gesundheit, Steigerungen des Engagements, Zunahme der Mitarbeiterzufriedenheit – um nur einige zu nennen. Doch mit Zielvereinbarungssystemen kann man auch negative Effekte erzielen.
Wenn mögliche Fehlerquellen und berechtigte Vorbehalte nicht ausreichend beachtet werden, können sie zu Widerständen in der Belegschaft sowie zu bewusst oder unbewusst fehlerhafter Anwendung der Zielvereinbarung führen. Diese Fälle landen früher oder später wieder auf Ihrem Tisch als Betriebsrat oder Personalrat.
Sachverständige Unterstützung bei Zielvereinbarungssystemen und Zielvereinbarungen
Das Kompetenz Center Zielvereinbarung unterstützt Sie als Betriebsrat oder Personalrat in allen Fragen rund um die Gestaltung, Einführung und Anwendung von Zielvereinbarungssystemen.
Ergänzend bieten wir Ihnen die umfassende Prüfung von Zielvereinbarungen und Verfahren bei Streitigkeiten, die Kontrolle der Zielvereinbarungsprozesse und der Regelwerke sowie die sachverständige Begutachtung bestehender Zielvereinbarungssysteme. Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 3 BetrVG Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Falls wir uns noch nicht kennen, schlagen wir Ihnen vor der Beauftragung ein erstes Telefonat vor. Auf dieser Basis der hier erhaltenen Informationen können wir einschätzen, welcher unserer Experten optimal zu den Aufgaben, den Haupt- und Nebenzielen der künftigen Zusammenarbeit und zu Ihren Anforderungen passt.
Vertrauen als Basis, Fachkompetenz als Bedingung
Dieser hat Ihre Branche genau zu kennen, die in Rede stehenden Mitarbeitergruppen und deren Arbeitsfelder. Er muss über Erfahrungen mit der jeweiligen Unternehmensgröße verfügen und in der Lage sein, mit der Unternehmensleitung auf gleicher Augenhöhe zu verhandeln. Diesen Experten lernen Sie bei einem ein- bis zweistündigen Gespräch in Ihrem Hause kennen.
Bei diesem Gespräch machen Sie sich ein Bild von dessen fachlicher, methodischer, persönlicher und sozialer Kompetenz. Erst haben Sie eine Entscheidung über die Zusammenarbeit zu treffen. Hierbei werden sich beide Seiten auch von ihrem Bauchgefühl leiten lassen, ob die Basis für eine vertrauensvolle, gemeinsame Vorgehensweise besteht.
» Benötigen Sie einen Sofort-Rat oder möchten Sie mit einem unserer Berater für Zielvereinbarungen und Zielvereinbarungssysteme sprechen? Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Was sagen andere?
Armin Müller, Betriebsrat: „Gunther Wolf hat mich schwer begeistert, denn er schafft den Spagat aus einer ergebnisorientierten und zugleich lockeren Atmophäre. Die Sichtweisen und Differenzen der Betriebsparteien hat er erkannt und auf dieser Basis Lösungen vorgeschlagen, die beide Seiten zusammenbringen. Diese waren oftmals besser als die vorherigen Vorschläge – auch das gilt für beide Seiten. Geschäftsführung und Betriebsrat sind ein gutes Stück aufeinander zugegangen und ein Ergebnis ist nun greifbar. Danke, Herr Wolf! PS: Seminarunterlagen, Vortragsstil, Fachkompetenz, Praxisbezug usf.: Alles top!“