Beratung Betriebsrat Personalrat

Betriebsrats-Beratung

Mitbestimmung bei der Zielvereinbarung: Betriebsrat gefragt Zielvereinbarung: Rat für Betriebsräte und Personalräte Sachverständige Unterstützung für Betriebsrat, Personalrat, Arbeitnehmervertretung Zielvereinbarungen können großen Nutzen schaffen. Verbesserungen bei der Zusammenarbeit, Ausrichtung aller Beschäftigten auf gemeinsame Ziele, Orientierung für die tägliche Arbeit, Sicherheit für Entscheidungen, Förderung von Gesundheit, Steigerungen des Engagements, Zunahme der Mitarbeiterzufriedenheit – um nur einige zu nennen. Doch mit Zielvereinbarungssystemen kann man auch negative Effekte erzielen. Wenn mögliche Fehlerquellen und berechtigte Vorbehalte nicht ausreichend beachtet werden, können sie zu Widerständen in der Belegschaft sowie zu bewusst oder unbewusst fehlerhafter Anwendung der Zielvereinbarung führen. Diese Fälle landen früher oder später wieder auf Ihrem Tisch als Betriebsrat oder Personalrat. Sachverständige Unterstützung bei Zielvereinbarungssystemen und Zielvereinbarungen Das Kompetenz Center Zielvereinbarung unterstützt Sie als Betriebsrat oder Personalrat in allen Fragen rund um die Gestaltung, Einführung und Anwendung von Zielvereinbarungssystemen. Ergänzend bieten wir Ihnen die umfassende Prüfung von Zielvereinbarungen und Verfahren bei Streitigkeiten, die Kontrolle der Zielvereinbarungsprozesse und der Regelwerke sowie die sachverständige Begutachtung bestehender Zielvereinbarungssysteme. Der Betriebsrat kann nach § 80 Abs. 3 BetrVG Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Falls wir uns noch nicht kennen, schlagen wir Ihnen vor der Beauftragung ein erstes Telefonat vor. Auf dieser Basis der …

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